Mitglied werden beim Trachtenverein Völs - Trachtenverein Völs

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Mitglied werden beim Trachtenverein Völs

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Informationen und Voraussetzungen zur Mitgliedschaft!

Mitglied bei der Jugendgruppe:

Mädchen und Burschen ab 5 Jahren welche gerne Volkstänze und das Schuhplatteln erlernen wollen.
Probenzeiten:
Mitglieder bis 10 Jahre 17:00 - 18:00 Uhr
Mitglieder ab  10 Jahre 18:15 - 19:00 Uhr
(außer schulfreie Tage - siehe Kalender)
Wo: Theatersaal Völs/Dorfplatz, Dorfstraße 29, 6176 Völs


Aktives Mitglied:

Beteiligt sich voll an der Vereinsarbeit und begleitet den Verein als Trachtenträger und dessen Ausrückungen.


Mitglied der Volkstanzgruppe:

Aktives Mitglied mit Freude am Volkstanz.
Hier werden die Grundtänze wie Walzer, Polka und Boarischer in verschiedenen Tänzen angewandt.
Probenzeiten: Immer 2. Montag des Monats von 20:00 - 21:00 Uhr
Wo: Theatersaal Völs/Dorfplatz, Dorfstraße 29, 6176 Völs (siehe Kalender)

Unterstützendes Mitglied:

Unterstützende Mitglieder fördern den Verein vor allem durch Zahlung des Mitgliedsbeitrages.


Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Erwachsene beträgt 20,- Euro.
Für Kinder bis zu ihrem 16. Lebensjahr beträgt der Mitgliedsbeitrag 10.- Euro.






Mitglied Jugendgruppe
Aktives Mitglied
Mitglied der Volkstanzgruppe
Unterstützendes Mitglied


Vereinsgesetz 2002 §5

Abs 2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Vereinsgesetz 2002 §6

Abs2. Der Austritt der Mitgliedschaft beim Trachtenverein Völs kann jederzeit erfolgen. Er muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.

Abs3. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt.

Abs 4. Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.


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